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Baden-Württemberg ändert Corona-Verordnung/Maskenpflicht / Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag (24. Januar) einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben.

Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft.

Weitere Corona-Regeln – zum Beispiel die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen – liegen in der Regelungskompetenz des Bundes. Gleiches gilt für die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie gelten daher auch in Baden-Württemberg weiter.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat im Gleichlauf mit der Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie am Ende dieses Rundschreibens.

Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

aus Ihrer Landesgeschäftsstelle Stuttgart

Gordana Ringl und Katja Kuplich

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