Sehr geehrter Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
wie schon im Aktuell vom 16.02.2023 berichtet, laufen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie zum 01.03.2023 aus.
Als einzige Maßnahme wird die Maskenpflicht (FFP2-Maske oder vergleichbar) für die Besucherinnen und Besucher von voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbarer Einrichtungen nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 3 Infektionsschutzgesetz bis zum 07. April 2023 aufrechterhalten.
Das Infektionsschutzgesetz soll auch noch dementsprechend angepasst werden.
Bitte denken Sie daran, noch nicht geltend gemachte Aufwendungen im Rahmen der Corona-Testverordnung so schnell wie möglich einzureichen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle Essen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Brünig
Fachreferent