Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Aktuell vom 3 Juli haben wir Sie über die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes zur Anerkennung von Qualifikationen zur verantwortlichen Pflegefachkraft und zur zusätzlichen Betreuungskraft informiert.
Die Empfehlung sah vor, für die Anerkennung von Weiterbildungen zur verantwortlichen Pflegefachkraft für die bis zum 30.09.2020 begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen auch solche Qualifizierungen anzuerkennen, in denen die Präsenzfortbildung in Form von Online-Seminaren oder E-Learning-Schulungen erfolgt sind.
Daneben wurden Regelungen für die bis zum 30.09.2020 begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen für zusätzliche Betreuungskräfte empfohlen, die von den Betreuungskräfte-Richtlinien abweichen. Im September wurden die Regelungen für die Anerkennung bereits auf die bis zum 31.12.2020 begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen ausgeweitet.
Aufgrund der fortbestehenden Coronapandemie werden, die abweichenden Regelungen für die Anerkennung der Weiterbildungen zur verantwortlichen Pflegefachkraft und zusätzlichen Betreuungskraft erneut ausgeweitet. Die Regelungen gelten nun für die bis zum 31.03.2021 begonnenen Qualifizierungsmaßnahmen.
Gerne stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landesgeschäftsstelle für Rückfrage zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin