Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Verordnung zur Sicherung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen vom 23. Mai 2020 insbesondere auch die Regelungen für die generalistische Pflegeausbildung während der Corona-Pandemie flexibilisiert. Auf Grundlage der Verordnung können die Länder bis ein Jahr nach Beendigung der pandemischen Lage von den Berufsgesetzen und den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen abweichen.
Im Rahmen der weiter anhaltenden pandemischen Lage von nationaler Tragweite hat das Bundesministerium für Gesundheit auch die Regelung zur Qualifikation der Praxisanleitung (§ 7 Abs. 1 der Verordnung) noch einmal verlängert. Diese kann nun befristet bis zum 30. September 2022 durch Personen erfolgen, deren berufspädagogische Zusatzqualifikation begonnen hat und bis zum 30. September 2022 abgeschlossen werden kann.
Unser Aktuell Bund vom 15. Juni 2020 mit Verordnungstext und weiteren Regelungsinhalten finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.corona.vdab.de/news/verordnung-zur-sicherung-der-ausbildungen-in-gesundheitsfachberufen/
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin