Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir Ihnen mit unserem Aktuell Bund vom 19. März 2022 mitgeteilt haben, hat das Bundesministerium für Gesundheit die Erstattungsmöglichkeiten im Rahmen des Pflegeschutzschirms noch einmal verlängert.
Durch die dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie wurde die Befristung der Kostenerstattungsverfahren für zugelassene Pflegeeinrichtungen nach § 150 Abs. 3 und Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 150 Abs. 5a SGB XI bis zum 30.06.2022 ausgeweitet.
Die beiden angepassten Antragsformulare des GKV-Spitzenverbandes erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin